§ 1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein trägt den Namen Privilegierte Schützengilde 1719 Doberlug e.V. (nachfolgend „Gilde“ genannt).
  2. Sitz der Gilde ist Doberlug-Kirchhain.
  3. Zweck der Gilde ist die Förderung des Schießsports, die Pflege von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der Gemeinschaft.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person ab einem Alter von 16 Jahren werden.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und Zustimmung des Vorstandes.
  3. Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss oder Tod beendet werden.

§ 3 Organe des Vereins

1. Mitgliederversammlung
  • Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
  • Sie entscheidet über grundsätzliche Vereinsangelegenheiten und wählt den Vorstand.
2. Vorstand
  • Der Vorstand besteht aus:
      1. Vorsitzenden
      1. Vorsitzenden
    • Schatzmeister
    • Schriftführer
  • Er vertritt die Gilde nach außen und führt die laufenden Geschäfte.

§ 4 Finanzen und Beiträge

  1. Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen.
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5 Schießsport und Vereinsleben

  1. Die Gilde fördert aktiv den Schießsport und veranstaltet regelmäßige Trainings und Wettkämpfe.
  2. Neben dem Schießsport finden traditionelle Veranstaltungen wie das Schützenfest und das Königsschießen statt.

§ 6 Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Änderungen der Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Bei Auflösung der Gilde fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.