Satzung der Privilegierten Schützengilde 1719 Doberlug e.V.
§ 1 Name, Sitz und Zweck
- Der Verein trägt den Namen Privilegierte Schützengilde 1719 Doberlug e.V. (nachfolgend „Gilde“ genannt).
- Sitz der Gilde ist Doberlug-Kirchhain.
- Zweck der Gilde ist die Förderung des Schießsports, die Pflege von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der Gemeinschaft.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche Person ab einem Alter von 16 Jahren werden.
- Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und Zustimmung des Vorstandes.
- Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss oder Tod beendet werden.
§ 3 Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
- Sie entscheidet über grundsätzliche Vereinsangelegenheiten und wählt den Vorstand.
2. Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- Vorsitzenden
- Vorsitzenden
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Er vertritt die Gilde nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
§ 4 Finanzen und Beiträge
- Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen.
- Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 5 Schießsport und Vereinsleben
- Die Gilde fördert aktiv den Schießsport und veranstaltet regelmäßige Trainings und Wettkämpfe.
- Neben dem Schießsport finden traditionelle Veranstaltungen wie das Schützenfest und das Königsschießen statt.
§ 6 Satzungsänderungen und Auflösung
- Änderungen der Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Bei Auflösung der Gilde fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.